Nutzungsbedingungen – Unternehmensaccount

Stand: Juli 2026

1. Anwendungsbereich / Änderung

1.1 Die Migranto gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend: „Migranto“) betreibt eine Online-Plattform (nachfolgend: „Plattform“) zur unentgeltlichen Vermittlung von Ausbildungsstellen zwischen ausbildungssuchenden natürlichen Personen mit Migrationshintergrund (nachfolgend: „Bewerber“) und Unternehmen, die Ausbildungsplätze anbieten (nachfolgend: „Ausbildungsunternehmen“). Die Plattform dient dazu, Bewerber mit Ausbildungsunternehmen in Kontakt zu bringen, die freie Ausbildungsstellen anbieten („Matching“). Migranto übernimmt keine Gewähr für ein erfolgreiches Matching oder den erfolgreichen Abschluss eines Ausbildungsvertrages.

1.2 Migranto stellt dazu dem Ausbildungsunternehmen folgende Funktionen auf der Plattform zur Verfügung:

  • a) Registrierung und Einrichtung eines Unternehmensaccounts;
  • b) Eingabe und Pflege eines Unternehmensprofils mit Informationen hinsichtlich der angebotenen Ausbildungsplätze;
  • c) Hochladen und Verwalten von relevanten Unterlagen;
  • d) Nutzung von Matching-Funktionen zur Identifikation geeigneter Bewerber;
  • e) Kommunikation mit Bewerbern im Rahmen eines zustande gekommenen Matches.

1.3 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die vertragliche Nutzung der Plattform von Migranto durch das Ausbildungsunternehmen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Ausbildungsunternehmens finden keine Anwendung.

1.4 Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen Migranto und dem Ausbildungsunternehmen. Andere Verhältnisse, insbesondere zwischen Bewerber und Ausbildungsunternehmen oder zwischen Migranto und Bewerber, sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen. Für etwaige Ausbildungsverträge gelten ausschließlich die zwischen den betroffenen Parteien getroffenen Vereinbarungen.

1.5 Migranto ist berechtigt, die Plattform sowie diese Nutzungsbedingungen jederzeit für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen bedürfen der Zustimmung des Ausbildungsunternehmens. Erfolgt diese Zustimmung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung oder Ergänzung, wird der Zugang zur Plattform vorübergehend gesperrt. Der Zugang wird wieder freigeschaltet, wenn das Ausbildungsunternehmen der Änderung oder Ergänzung der Nutzungsbedingungen zustimmt. Auf das Zustimmungsbedürfnis und die Rechtsfolgen der Nichtausübung weist Migranto das Ausbildungsunternehmen gesondert hin. Die Nutzung einzelner über die Plattform angebotener Services kann unter Umständen gesonderten Bedingungen unterliegen. Migranto ist berechtigt, die Nutzung einzelner über die Plattform angebotener Services von der vorherigen Zustimmung des Ausbildungsunternehmens zu den gesonderten Bedingungen abhängig zu machen.

2. Zugang / Registrierung

2.1 Der Zugang zur Plattform erfolgt online über die Domain https://migranto.org/.

2.2 Eine Registrierung auf der Plattform ist nur Ausbildungsunternehmen gestattet, die beabsichtigen, Bewerbern eine Ausbildungsstelle in Deutschland anzubieten.

2.3 Zur Registrierung muss das Ausbildungsunternehmen ein Registrierungsformular ausfüllen und wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen, die nach Maßgabe des Registrierungsprozesses auf der Plattform erforderlich sind („Zugangsdaten“). Insbesondere sind dies Angaben zum Unternehmen, zur Ausbildungsstelle sowie zu sonstigen ausbildungsrelevanten Informationen.

2.4 Die Registrierung des Ausbildungsunternehmens auf der Plattform erfolgt durch den vertretungsberechtigten Hauptbenutzer unter Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen. Mit Bestätigung der Registrierung durch Migranto haben die Parteien einen Vertrag über die Nutzung der Plattform abgeschlossen („Nutzungsvertrag“). Migranto behält sich das Recht vor, je nach Einzelfall weitere Angaben oder Nachweise anzufordern oder die Freigabe der Registrierung unter Angabe berechtigter Gründe abzulehnen.

2.5 Die Nutzerverwaltung, d. h. die Registrierung und Administration von berechtigten Nutzern des Ausbildungsunternehmens („Benutzer“), erfolgt im Rahmen der auf der Plattform von Migranto zur Verfügung gestellten Funktionalitäten durch den Hauptbenutzer. Der Hauptbenutzer ist insbesondere zuständig für die Vergabe und Verwaltung von Nutzerberechtigungen aller weiteren Benutzer des Ausbildungsunternehmens. Der Hauptbenutzer muss zur Ausübung seiner Rolle umfassende Kenntnis von den Prozessen sowie den Rollen und Aufgaben der Mitarbeiter des Ausbildungsunternehmens haben.

2.6 Die Parteien dürfen ausschließlich ihren eigenen Mitarbeitern Berechtigungen zum Zugriff auf die Plattform erteilen.

3. Pflichten des Ausbildungsunternehmens

3.1 Das Ausbildungsunternehmen ist verpflichtet, sämtliche für das Ausbildungsunternehmen und das Rechtsverhältnis zu Migranto maßgeblichen Gesetze und Regelungen einzuhalten.

3.2 Das Ausbildungsunternehmen muss sicherstellen, dass alle Zugangsdaten zur Plattform sorgfältig gesichert und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Das Ausbildungsunternehmen stellt insbesondere sicher, dass die Zugangsdaten nur solchen Personen zugänglich sind, die für die jeweilige Nutzung registriert und freigegeben wurden. Es ist darüber hinaus verpflichtet, Migranto umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang zur Plattform von Dritten missbraucht wurde. Das Ausbildungsunternehmen haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, es hat die Verwendung der Zugangsdaten nicht zu vertreten.

3.3 Das Ausbildungsunternehmen stellt sicher, dass nur solche Personen als Benutzer registriert werden, die im Namen des Ausbildungsunternehmens verbindliche Erklärungen abgeben dürfen, und dass Zugänge von Personen, die nicht oder nicht mehr zur Vertretung des Ausbildungsunternehmens berechtigt sind, gesperrt werden. Das Ausbildungsunternehmen haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung dessen Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, es hat die Verwendung der Zugangsdaten nicht zu vertreten.

3.4 Das Ausbildungsunternehmen sichert zu, dass die angegebenen Zugangsdaten vollständig und richtig sind, und es ist verpflichtet, diese Zugangsdaten immer vollständig und auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Unternehmensinformationen oder der Ausbildungsstelle, sind die Zugangsdaten in der Plattform unverzüglich zu berichtigen.

3.5 Das Ausbildungsunternehmen sichert zu, dass es keine Software und Daten verwendet oder übermittelt, ausführt oder in die Plattform einstellt, wenn es hierzu nicht befugt ist oder diese geeignet sind, die technischen Einrichtungen, Software oder Daten von Migranto oder Dritten zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Darüber hinaus ist es dem Ausbildungsunternehmen untersagt, bei Nutzung der Plattform gegen die guten Sitten zu verstoßen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte von Migranto oder Dritten zu verletzen oder in sonstiger Form gegen geltendes Recht zu verstoßen.

3.6 Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Plattform funktionsuntauglich zu machen oder ihre Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Das Ausbildungsunternehmen darf nichts unternehmen, was eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von Migranto zur Folge haben könnte.

3.7 Das Ausbildungsunternehmen wird Migranto von etwaigen Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung vorstehender Pflichten freistellen.

4. Sperrung des Zugangs und sonstige Maßnahmen

4.1 Migranto ist berechtigt, den Zugang des Ausbildungsunternehmens zur Plattform bei Verletzung wesentlicher Pflichten dieser Nutzungsbedingungen durch das Ausbildungsunternehmen und bei Sicherheitsvorfällen ganz oder teilweise sowie vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Migranto wird das Ausbildungsunternehmen hiervon per E-Mail in Kenntnis setzen. Mit der Sperrung des Zugangs endet für die Dauer der Sperrung das Recht des Ausbildungsunternehmens zur Nutzung der Plattform.

4.2 Migranto wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen des Ausbildungsunternehmens berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Ausbildungsunternehmen eine Pflichtverletzung nicht verschuldet hat. Migranto wird die Sperre aufheben, sobald der Grund für die Sperre entfällt.

5. Nutzungsrechte

5.1 Das Recht des Ausbildungsunternehmens zur Nutzung der Plattform, einschließlich der von Migranto dem Ausbildungsunternehmen über die Plattform zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente, ist nicht ausschließlich, nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar. Das Recht zur Nutzung beschränkt sich zudem ausschließlich auf die Nutzung für Zwecke des Matchings. Insoweit ist das Ausbildungsunternehmen auch berechtigt, Dritten Einsicht oder Auskunft zu gewähren, soweit dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist und dem keine vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Parteien entgegenstehen.

5.2 Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung des Nutzungsvertrags. Mit Ende des Nutzungsrechts ist Migranto berechtigt, den Zugang des Ausbildungsunternehmens zur Plattform zu sperren.

5.3 Das Ausbildungsunternehmen erkennt an, dass sämtliche an der Plattform bestehenden Rechte, einschließlich sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums wie Urheberrechte, Markenrechte, Patente und sämtlicher sonstigen Schutzrechte, im Verhältnis zum Ausbildungsunternehmen ausschließlich und unbeschränkt Migranto bzw. dritten Lizenzgebern von Migranto zustehen. Es ist dem Ausbildungsunternehmen nicht gestattet, die Plattform oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu bearbeiten, zu übersetzen und in derart abgeänderter Form oder im Original zu verbreiten, Dritten zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen oder diese, in ursprünglicher oder veränderter Form, außerhalb des Vertragsverhältnisses der Parteien zu nutzen.

5.4 Das Ausbildungsunternehmen ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile hiervon zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder in anderer Weise zu versuchen, in Quellcode („Source Code“) umzuwandeln. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie eine solche Handlung nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 69d und 69e UrhG) ausdrücklich erlaubt ist.

5.5 Sofern das Ausbildungsunternehmen Dokumente über die Plattform übermittelt, stellt das Ausbildungsunternehmen sicher, dass – sofern solche Dokumente urheberrechtlich geschützt sind – das Ausbildungsunternehmen über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt. Mit Übermittlung der Dokumente räumt das Ausbildungsunternehmen Migranto das Recht ein, diese inhaltlich, insbesondere im Hinblick auf Seriosität, konkreten Personalbedarf sowie die Eignung für eine nachhaltige Vermittlung und Integration, zu prüfen und an die Ausbildungsunternehmen weiterzugeben.

6. Kosten

Die Bereitstellung und Nutzung der Plattform ist für das Ausbildungsunternehmen kostenlos. Die im Rahmen der Nutzung anfallenden eigenen Aufwendungen des Ausbildungsunternehmens, insbesondere für erforderliche Hard- und Software, sind von dem Ausbildungsunternehmen selbst zu tragen.

7. Service Level und Support

7.1 Der Anspruch auf die Nutzung der Plattform besteht nur im Rahmen der üblichen, den Regeln der Technik entsprechenden technischen Verfügbarkeit. Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten kann es vorkommen, dass die Plattform oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen.

7.2 Migranto wird wesentliche Fehler der Plattform innerhalb einer angemessenen Frist beheben, was auch durch Zurverfügungstellung einer Umgehungslösung erfolgen kann.

7.3 Da Migranto die Plattform unentgeltlich bereitstellt, gewährleistet Migranto darüber hinaus nicht die fehlerfreie und dauerhafte Funktionsfähigkeit der Plattform, ihre Eignung für bestimmte Zwecke oder die Fehlerbehebung. Weiterhin gewährleistet Migranto nicht, dass die Plattform frei von Rechten Dritter ist. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, soweit Migranto einen Sach- oder Rechtsmangel vorsätzlich oder arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall ist Migranto dem Ausbildungsunternehmen zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.

7.4 Migranto stellt dem Ausbildungsunternehmen technischen Support zur Verfügung. Die Kontaktdetails des Migranto-Ansprechpartners sind in der Plattform hinterlegt.

8. Haftung

8.1 Migranto haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei schuldhaft verursachten Personenschäden sowie im Falle einer Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen. Für die Haftung für Sach- und Rechtsmängel gilt Nr. 7.3.

8.2 Das Ausbildungsunternehmen ist verpflichtet, angemessene und regelmäßige Datensicherungen nach den Regeln der Technik durchzuführen. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Migranto nur, soweit der Verlust durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen seitens des Ausbildungsunternehmens nicht vermeidbar gewesen wäre. Die Beweislast für solche regelmäßig durchgeführten Datensicherungsmaßnahmen trägt das Ausbildungsunternehmen. Die Haftung für den von Migranto zu vertretenden Verlust oder die Zerstörung von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch das Ausbildungsunternehmen zur Wiederherstellung der Daten aus dem gesicherten Datenmaterial erforderlich gewesen wäre.

9. Subunternehmer / Dritte

9.1 Migranto ist berechtigt, Subunternehmern für den Betrieb und die Pflege der Plattform im erforderlichen Umfang den Zugriff auf die Plattform zu gewähren.

9.2 Gewährt das Ausbildungsunternehmen seinen Subunternehmern, Beauftragten oder sonstigen Dritten Zugriff auf die Plattform, so sind die vertraglichen Vereinbarungen mit diesen so zu gestalten, dass sie diesen Nutzungsbedingungen entsprechen.

10. Kündigung und Vertragsbeendigung

Der Nutzungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung kann in Textform (z. B. per E-Mail) oder – bei Kündigung durch das Ausbildungsunternehmen – durch den Antrag auf Löschung des Unternehmensaccounts auf der Plattform erklärt werden.

11. Vertraulichkeit

11.1 Alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 des Geschäftsgeheimnisgesetzes, einschließlich Bewerbungsunterlagen, persönlicher Informationen des Bewerbers, Software, Softwarecode und zugrunde liegender technischer oder geschäftlicher Informationen, sind „Vertrauliche Informationen“. Keine Vertraulichen Informationen in diesem Sinne sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt werden oder von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.

11.2 Die empfangende Partei hat alle Vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und sie mit der gleichen Sorgfalt zu schützen, die die empfangende Partei in Bezug auf ihre eigenen Vertraulichen Informationen anwendet, mindestens jedoch mit angemessener und branchenüblicher Sorgfalt. Im Falle einer unbefugten Offenlegung oder eines Verlusts von Vertraulichen Informationen hat die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich über diesen Verlust zu informieren.

11.3 Die empfangende Partei darf Vertrauliche Informationen nur in dem Maße offenlegen, wie es für die Ausübung von Rechten oder die Erfüllung von Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen oder des Vertragsverhältnisses der Parteien unbedingt erforderlich ist. Dabei hat sie ein striktes Need-to-know-Prinzip einzuhalten. Die Offenlegung setzt voraus, dass Dritte, denen Vertrauliche Informationen offengelegt werden, Vertraulichkeitsverpflichtungen unterworfen werden, die mindestens so restriktiv sind wie die Verpflichtungen in diesen Nutzungsbedingungen.

11.4 Die Verpflichtungen nach dieser Nr. 11 gelten nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt sind oder werden, die von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden oder soweit die Offenbarung durch oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung verbindlich angeordnet ist und die Offenbarung zu deren Einhaltung erforderlich ist.

12. IT-Sicherheit und Datenschutz

12.1 Migranto wird dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, um nach Möglichkeit zu erreichen, dass

  • 12.1.1 nur Bewerber und Ausbildungsunternehmen mit ihren Zugangsdaten auf die Plattform zugreifen können und die darin zur Verfügung gestellten Daten Dritten nicht zugänglich oder durch Dritte manipulierbar sind;
  • 12.1.2 der Zugang zur Plattform sicher ist.

12.2 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die für die Nutzung der Plattform geltenden Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage der Plattform unter „Datenschutzerklärung“ abrufbar.

12.3 Das Ausbildungsunternehmen hat sicherzustellen, dass es hinsichtlich aller in die Plattform eingestellten personenbezogenen Daten zur Verarbeitung berechtigt ist und – soweit erforderlich – die entsprechenden Einwilligungen der betroffenen Personen vorab eingeholt hat.

13. Abtretungsverbot

13.1 Keine der Parteien ist berechtigt, ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei Rechte oder Ansprüche aus diesen Nutzungsbedingungen abzutreten.

13.2 § 354a HGB bleibt unberührt.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese Nutzungsbedingungen und deren Auslegung sowie sämtliche mit ihnen im Zusammenhang stehenden außervertraglichen Schuldverhältnisse unterliegen dem deutschen Sachrecht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen einschließlich ihrer Wirksamkeit ist der Sitz von Migranto.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Die Überschriften in diesen Nutzungsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und berühren die Vertragsauslegung nicht.

15.2 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Nutzungsbedingungen eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten.

15.3 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzlich zulässige und durchführbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung nach der Vorstellung der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.